Darf das Anmeldeverfahren für die Hürther Gesamtschule überhaupt eröffnet werden? CDU wendet sich zur Prüfung an die Kommunalaufsicht.
Die Hürther CDU-Fraktion hält die Eröffnung des Anmeldeverfahrens für die Gesamtschule für unzulässig. Die Christdemokraten haben sich daher heute an die Kommunalaufsicht gewandt, um prüfen zu lassen, ob das Vorgehen der Verwaltung rechtskonform ist. Von Seiten der Stadt Hürth ist vorgesehen, das Anmeldeverfahren für die Gesamtschule vom 07.02.2014 bis 14.02.2014 durchzuführen. Kritisch ist nach Auffassung der CDU, dass in diesem Zeitraum noch keine Genehmigung des städtischen Haushaltes 2014 durch den Rhein-Erft-Kreis vorliegen dürfte. Die Genehmigung durch den Kreis ist aber erforderlich, da aufgrund des Fehlbetrags im Haushalt 2014 in Höhe von derzeit 12,2 Millionen Euro ein Griff in die Allgemeine Rücklage notwendig wird. Die Gemeindeordnung sieht in einem solchen Fall die Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde vor.
Nach Ansicht der Union ist zudem unklar, ob der Haushalt überhaupt genehmigungsfähig ist, da bestimmte Ansätze gar nicht oder falsch veranschlagt werden. Mit dem Haushaltsplan 2014 sollen nach dem Willen der Ratsmehrheit jedoch die finanzplanerischen Grundlagen für den Neubau einer Gesamtschule geschaffen werden. Für die Einführung einer Gesamtschule in Hürth ist die Schaffung der räumlichen Kapazitäten eine Voraussetzung. Ohne Genehmigung des Haushalts kann aber nicht mit dem Neubau begonnen werden. Insofern ist die Eröffnung des Anmeldeverfahrens zum geplanten Zeitraum nach Auffassung der Christdemokraten unzulässig.