Wir wollen die Entwicklung von Hürth positiv gestalten
„Hürth wächst. Darum wollen wir frühzeitig dafür sorgen, dass die Infrastruktur unserer Stadt Schritt hält“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer. Der Planungsausschuss hat hierfür zwei wichtige Entscheidungen getroffen, die auf Anträge von CDU und Grünen zurückgehen.
Zum einen wurde beschlossen, das Einzelhandelskonzept der Stadt Hürth fortzuschreiben, um neue Entwicklungschancen zu eröffnen. Des Weiteren hat der Planungsausschuss den Weg freigemacht für einen Verkehrsentwicklungsplan, der Maßnahmen aufzeigen soll, die das Hürther Verkehrsnetz fit für die Zukunft machen, die Verkehrsmittel besser verknüpfen und den Autoverkehr in den Ortslagen reduzieren. „Wichtig sind insbesondere Vorschläge, wie die künftig wachsenden Gebiete verkehrlich angebunden werden können und welche Angebote im Bereich ÖPNV, Radverkehr, aber auch für Fußgänger erfolgen können, um weitere Belastungen durch den Autoverkehr zu vermeiden“, so Breuer.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts ist nicht nur durch den absehbaren Bevölkerungsanstieg in Hürth erforderlich, sondern auch zur Stärkung der Hürther Wirtschaftskraft. Die bisher festgelegten zentralen Versorgungsbereiche sind sehr restriktiv. Neuansiedlungen insbesondere im Bereich des Einzelhandels werden dadurch erschwert. Mit der Fortschreibung sollen neue Gestaltungs- und Entwicklungschancen auch für städtische Grundstücke ermöglicht werden und zugleich die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in Hürth verbessert werden. „Ziel der Fortschreibung ist auch, Kaufkraftabfluss in umliegende Städte zu stoppen. Insbesondere der Bereich Marsdorf wird von vielen Hürtherinnen und Hürthern angefahren, um dort einzukaufen. Mit entsprechend attraktiven Angeboten in Hürth, könnten die Einkäufe in der eigenen Stadt erfolgen“, erläutert Dirk Breuer. „Uns ist aber auch wichtig, die Rahmenbedingungen für Versorgungsstrukturen in den Orten zu stärken. Daher soll überprüft werden, ob es zur Sicherung der Nahversorgung nicht sinnvoll ist, künftig auch außerhalb der derzeitigen Versorgungsbereiche kleinflächigen Einzelhandel mit weniger als 800 qm Verkaufsfläche in Wohn- und Mischgebieten zuzulassen.“
Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird nun ein Fachbüro beauftragt. Die Finanzmittel hierfür stehen im Haushalt 2015 zur Verfügung. Die Verkehrsentwicklungs-planung wird ebenfalls durch externe Gutachter erstellt.