Änderung Bebauungsplan Efferen-West
Als in 2018 der Bebauungsplan 217 (Efferen-West) im Planungsausschuss rechtskräftig verabschiedet wurde, war seitens der Stadtverwaltung klar, dass es keine „Befreiungen“ (von der Satzung abweichende Ausnahmen) geben sollte. Im Zuge der jeweiligen Bauanträge kamen immer mehr Anfragen und Wünsche zur Errichtung von Terrassen und Terrassenüberdachungen auf. Da diese aber außerhalb des genehmigten „Baufensters“ liegen würden, waren solche nicht genehmigungsfähig. Subjektiv eine nicht einsehbare Einschränkung. Daher hat sich der Planungsausschuss entschlossen, diesbezüglich eine Änderung des Bebauungsplans in Angriff zu nehmen, die im Dezember mit einem Mehrheitsbeschluss beschieden wurde. Lediglich die SPD stimmte gegen diese Änderung. Wie zu erwarten war, zeichnete sich dieses Stimmverhalten auch in der schlussendlich entscheidenden Ratssitzung im Februar ab. „Übrig bleibt indes, dass dem Wunsch der Bürger entsprochen wurde und somit ein weiterer Schritt zur Schaffung eines wertvollen urbanen Stadtgebietes getan wurde“, so Ratsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Verkehr Herbert Verbrüggen.