Baumschutz dürfte für die Stadtwerke nichts Neues sein
Im Zusammenhang mit der neuen Baumschutzsatzung hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Stadtwerke von der Genehmigungspflicht im Fall, dass schutzwürdige Bäume entfernt werden sollen, zu befreien. Die bisher geltende Baumschutzsatzung sieht eine solche Ausnahme allein für die Stadtwerke nicht vor. „Demnach benötigten die Stadtwerke auch bisher schon eine Genehmigung im Rahmen der Baumschutzsatzung, wenn sie einen Baum fällen wollten“, erläutert CDU-Ratsmitglied Raimund Westphal. „Es ist unverständlich, warum nun kolportiert wird, dies sei eine neue Regelung zulasten der Stadtwerke.“ Das, was die bisher geltende Baumschutzsatzung diesbezüglich vorsah, wird in der neuen Baumschutzsatzung lediglich fortgeführt.
„Die Baumschutzsatzung ist Ortsrecht und vor dem Recht sollten alle gleich sein: Egal ob es nun die Stadtwerke Hürth sind oder einfache Bürger. Vor dem Hintergrund der Diskussion stellt sich aber die Frage, ob sich die Stadtwerke bisher an die Vorgaben der geltenden Baumschutzsatzung gehalten haben und Genehmigungen zur Fällung von Bäumen immer eingeholt haben. Sollte das nicht der Fall sein, müsste man auch in diesem Bereich von Rechtsverstößen der Stadtwerke sprechen“, kommentiert CDU-Fraktionschef Dirk Breuer die Debatte.