Baumschutz neu geregelt
„Bei der Neufassung der Baumschutzsatzung war es für uns wichtig, ein Regelwerk auf den Weg zu bringen, das in der Praxis handhabbar und rechtssicher ist“, so CDU-Ratsherr Raimund Westphal. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hatte am Dienstag seine Zustimmung zur neuen Baumschutzsatzung beschlossen. Die ursprünglich von der Verwaltung eingebrachte Fassung wurde in wesentlichen Punkten auf Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen geändert. So sah der Ursprungsentwurf vor, dass die Stadtwerke sich keinem Genehmigungsverfahren bei der Fällung relevanter Bäume unterziehen sollten. Da die Straßen, Wege und Grünanlagen in Hürth aber überwiegend im Eigentum der Stadtwerke Hürth stehen, sind sie einer der größten Baumbesitzer in der Stadt. „Eine pauschale Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gewesen. Daher haben wir uns dafür stark gemacht, dass auch im Fall der Stadtwerke zunächst eine Genehmigung erfolgen muss, bevor potenziell schutzwürdige Bäume gefällt werden dürfen“, so Raimund Westphal.
Mit der neuen Baumschutzsatzung wird zudem ein Anreiz gesetzt, heimische Obstbäume zu pflanzen. Den Beschränkungen in Bezug auf andere Laubbäume unterliegen diese im Erwerbsanbau und in privaten Gartenanlagen nicht. Die SPD hat sich im Gegensatz dazu in der Sitzung dafür ausgesprochen, auch die Fällung von Obstbäumen mit einem Kronenansatz von 1,60 Meter zu untersagen. Das wäre weit über die bisher geltende Satzung hinausgegangen. „Wir haben nun eine pragmatische Lösung gefunden, die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Eigentümer und denen des Baumschutzes schafft“, betont Westphal. Nun muss abschließend noch der Rat über die neue Satzung entscheiden.