„Schon vor einigen Jahren haben wir die Verwaltung gebeten, die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung auf dem oberen Von-Geyr-Ring zu prüfen. Dies wurde seinerzeit nicht weiterverfolgt. Man scheute die Kosten, die mit einer Verbreiterung der Fahrbahn verbunden gewesen wären“, weiß Ortsvorsteher Peter Prinz zu berichten.
Während der zwischenzeitlich abgeschlossenen Baustelle war es zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsflusses jetzt aber unumgänglich geworden, die Einbahnstraßenregelung in Richtung Ortsausgang aufzuheben. „Das baustellenbedingte Provisorium hat sich bewährt. Auch der innerörtliche Verkehr erschien in diesem Zeitraum geregelter und ruhiger. Eine zusätzliche Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner ist zunächst nicht zu befürchten. Die Straße wird ohnehin hauptsächlich von Anliegern genutzt. Wir streben daher eine dauerhafte Änderung der Einbahnstraßenregelung in Verbindung mit der Nutzung des Stichweges zwischen Zur Gotteshülfe und Von-Geyr-Ring an. Die wollen wir, sofern der Aufwand nicht zu hoch ist, auch zeitnah umsetzen“, so Prinz weiter.