Kein fairer Umgang mit der Realschule – Verwaltung plant starke Beeinträchtigung des Realschulbetriebs

Die Verwaltung plant, den Schulstandort an der Krankenhausstraße für die neue Gesamtschule festzulegen. Gleichzeitig soll der Schulausschuss beschließen, dass die Friedrich-Ebert-Realschule ab dem Schuljahr 2014/15 auf nur noch zwei Parallelklassen je Jahrgang begrenzt wird und ab dem Schuljahr 2020/2021 an den Standort Kendenich verlagert wird. Peter Prinz, schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, kritisiert: „Hier wird der letzte vor dem ersten Schritt getan. Diese Festlegungen gehen voll gegen die Realschule und werden dem bisherigen Auftrag nicht gerecht.“ Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales hat noch nicht über die Detailergebnisse der Elternumfrage beraten. Auch über die verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung des Elternwillens wurde im Ausschuss noch nicht gesprochen. Nach Auffassung der CDU gibt es eine stabile Nachfrage für die Realschule. Eine Abschaffung auf kaltem Wege und Umsiedlung wird dem Elternwillen nach Meinung der Christdemokraten so nicht gerecht.

Es ist bezeichnend, dass in der von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der Schulstandort an der Krankenhausstraße mit „Friedrich-Ebert-Gesamtschule“ bezeichnet wird. „Diese Vorfestlegung seitens des Bürgermeisters und der SPD-Fraktion stellt keinen fairen Umgang miteinander dar und belastet trotz aller gegenteiligen Beteuerungen den Diskussionsprozess seit dem letzten Sommer. Das muss die traditionsreiche „Friedrich-Ebert-Realschule“, die vor zwei Jahren ihr 70jähriges Bestehen feierte, als Schlag ins Gesicht betrachten, zumal die aktuellen Anmeldezahlen mit rund 100 Schülern die notwendige Vierzügigkeit dieser Schule belegen“, stellt CDU-Fraktionschef Dirk Breuer fest. Die CDU-Fraktion hat im bisherigen Verfahren stets betont, zuerst die Detailergebnisse der Elternbefragung im Ausschuss zu erörtern, bevor Handlungsalternativen von der Verwaltung vorgelegt werden. Das Vorgehen der Verwaltung geht mit der geltenden Beschlusslage nicht konform.