Stadt Hürth soll den Neu- und Umbau von vereinseigenen Sportstätten fördern
„Wir haben dem Finanzausschuss empfohlen, den Hürther Sportvereinen künftig 20.000 Euro aus der Sportpauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ihrer Sportstätten zur Verfügung zu stellen, wenn diese sich nicht in städtischem Eigentum befinden“, freut sich der sportpolitische der CDU-Fraktion Frank Rock, dass die Mehrheit des Ausschusses dem Antrag seiner Fraktion gefolgt ist. Er erklärt: „Entsprechende Verwendungsvorschläge der Hürther Sportvereine sind dem Stadtsportverband vorzulegen, der dem Ausschuss für Kultur, Sport und Bäder eine abgestimmte Vorschlagsliste mit Gesamtmaßnahmen zur Beschlussfassung vorlegt.“ Voraussetzung für die Beschlussfassung ist, dass die entsprechenden Mittel vom Land tatsächlich zugewiesen werden und die Maßnahmen mit den Zuwendungsbestimmungen des Landes übereinstimmen.
Seit einigen Jahren werden Anträge von Hürther Sportvereinen zur Finanzierung ihrer Sportanlagen, die nicht im Eigentum der Stadt sind, nicht mehr bewilligt. Dies soll mit dem jetzigen Beschluss geändert werden. Bei den Zuschüssen aus Mitteln der Sportpauschale handelt es sich um sogenannte 1/3-Zuschüsse, wobei die Finanzierung der verbleibenden 2/3 in der Pflicht der antragstellenden Sportvereine liegt. „Wir erkennen die dringende Notwendigkeit, auch in die Sportanlagen zu investieren, die sich nicht im städtischen Eigentum befinden. Mit den Zuschüssen in Höhe von 20.000 Euro fördern wir unmittelbar die Zukunft des Hürther Sports“, unterstreicht der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Breuer. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag an das Sportamt der Stadt Hürth, das sie nach Prüfung aller Anträge dem Stadtsportbund zu einer Empfehlung vorlegt und erst abschließend dem Ausschuss mit einer Empfehlung zur Abstimmung vorlegt.
Bei den Sportvereinen findet der Vorstoß große Zustimmung. Vertreter des Berrenrather Poolbillard-Clubs bestätigen im Ausschuss, wie wichtig diese Zuschüsse für Vereine mit eigenen Anlagen seien.