Stadtwerke-Chef bietet keine konstruktive Lösung – Sperrung der Treppe zum Bahnhof Kalscheuren wirft Fragen auf
„Hat Stadtwerke-Chef Ahrens-Salzsieder die Wahrheit allein für sich gepachtet oder liegt er wieder mal daneben mit seiner Einschätzung“, fragt sich CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer angesichts der Sperrung der Treppe zum Bahnhof Kalscheuren durch die Stadtwerke. Die Einschätzung der Kreisverwaltung in dieser Frage lässt eher letzteres vermuten. In einer Mitteilung für den Verkehrsausschuss des Kreises wird nämlich ausgeführt, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW und die Stadtwerke Hürth Grundstückseigentümer der Treppe sind. Die Parzellengrenze verlaufe quer zur Laufrichtung etwa in der Mitte der Treppe.
Verkehrssicherungspflichtig ist der Grundstückseigentümer oder derjenige, der den Verkehr eröffnet hat. Im vorliegenden Fall könnten also die Stadtwerke Hürth, Straßen.NRW oder die Bahn verkehrssicherungspflichtig sein. „Das macht deutlich, dass sich der Stadtwerke-Chef nicht so schnell aus der Verantwortung ziehen kann. Einfach nur eigenmächtig die Treppe zu sperren und dann die Presse zu alarmieren, ist kein konstruktives Vorgehen“, kritisiert Breuer. „Unter dieser Aktion leiden nur die Fahrgäste, nicht aber die Bahn oder der Landesbetrieb. Insofern sollte Herr Ahrens-Salzsieder endlich zu einer konstruktiven Vorgehensweise übergehen. Letztlich geht es nur um die Reparatur einiger lockerer Gehwegplatten. Da ist die ergriffene Maßnahme unverhältnismäßig“, so Breuer. Lockere Platten gebe es auf Hürther Gehwegen auch in anderen Fällen, für die eindeutig die Stadtwerke zuständig seien. „Und die sind auch nicht alle abgesperrt.“
Breuer appelliert daher an den Stadtwerke-Chef als Teil-Eigentümer der Treppe entweder eine Reparatur der beschädigten Stelle durchführen zu lassen oder die Absperrung lediglich auf den beschädigten Teil der Treppe zu beschränken. „Die Auseinandersetzung über die Verkehrssicherungspflicht, die sich noch lange hinziehen kann, sollte aber nicht weiter auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden, sondern unter den Beteiligten – wenn es sein muss, unter Hinzuziehung der zuständigen Aufsichtsbehörden,“ meint Breuer.