Sterben soll bezahlbar bleiben – Antrag der FDP abgelehnt
Mit den Stimmen der CDU hat sich der Haupt- und Finanzausschuss gegen den Antrag der FDP gestellt, den öffentlichen Grünflächenanteil auf den Friedhöfen im Stadtgebiet erneut zu verringern. Damit wäre ein übermäßiger Anstieg der Friedhofsgebühren für die Bürgerinnen und Bürger verbunden gewesen. Der FDP-Antrag sah vor, den öffentlichen Grünanteil von 25 auf 20 % zu reduzieren. „Die Gebührenkalkulation wurde uns vorgelegt und wir tragen aufgrund der Kostensituation eine moderate Gebührenanpassung mit. Was die FDP jedoch geplant hatte, halten wir schlichtweg für unsozial“, ärgert sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Breuer. Sinkt der öffentliche Grünanteil, steigt zugleich der Anteil der Grünflächen, für deren Pflege allein die Gebührenzahler aufkommen müssen. „Unsere Friedhöfe haben für viele Menschen in Hürth auch einen parkähnlichen Charakter, weshalb die Stadt einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Vor allen Dingen muss aber das Sterben in der Stadt Hürth bezahlbar bleiben. Deshalb setzt sich die CDU in Hürth dafür ein, dass die Friedhofsgebühren nicht unangemessen steigen“, so Breuer. Beschlossen hat der HFA eine Anpassung der Gebühren für Grabnutzungsrechte um 4,3 %. Die letzte Anpassung wurde 2010 beschlossen. Die Gebührenerhöhungen bei den Grabnutzungsrechten werden durch sinkende Bestattungsgebühren abgemildert. Die sinken im Schnitt um 12,3 %.