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Werden künftig Gehwege saniert, wird es für die Anlieger von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen etwas günstiger. CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer freut sich, dass der Rat in seiner letzten Sitzung einstimmig einer Änderung der Satzung über die Erhebung von KAG-Beiträgen zugestimmt hat. „Damit sinkt der Beitragssatz im Fall von Gehwegen an Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen. Damit werden betroffene Anlieger endlich entlastet.“
Hintergrund ist, dass die Beitragsanteile für Gehwege nicht über alle Straßenarten hinweg gleich sein dürfen. Dies widerspricht dem Landesrecht. Die bisher undifferenzierte Festsetzung eines Anliegeranteils für Gehwege bei allen Straßentypen ist, jedenfalls für Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen, unzulässig. Gehwege an Haupterschließungsstraßen dienen auch dem Durchgangsfußgängerverkehr innerhalb von Wohngebieten und werden damit in größerem Umfang von der Allgemeinheit in Anspruch genommen als Gehwege von Anliegerstraßen. Der entsprechende Satz sinkt von 70 auf 65 % der umlagefähigen Kosten. Ebenso wird der Anliegeranteil für Gehwege einer Hauptverkehrsstraße von 70 % auf 60 % herabgesetzt.