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Raimund Westphal

Raimund Westphal

Im Zusammenhang mit der neuen Baumschutzsatzung hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Stadtwerke von der Genehmigungspflicht im Fall, dass schutzwürdige Bäume entfernt werden sollen, zu befreien. Die bisher geltende Baumschutzsatzung sieht eine solche Ausnahme allein für die Stadtwerke nicht vor. „Demnach benötigten die Stadtwerke auch bisher schon eine Genehmigung im Rahmen der Baumschutzsatzung, wenn sie einen Baum fällen wollten“, erläutert CDU-Ratsmitglied Raimund Westphal. „Es ist unverständlich, warum nun kolportiert wird, dies sei eine neue Regelung zulasten der Stadtwerke.“ Das, was die bisher geltende Baumschutzsatzung diesbezüglich vorsah, wird in der neuen Baumschutzsatzung lediglich fortgeführt.
„Die Baumschutzsatzung ist Ortsrecht und vor dem Recht sollten alle gleich sein: Egal ob es nun die Stadtwerke Hürth sind oder einfache Bürger. Vor dem Hintergrund der Diskussion stellt sich aber die Frage, ob sich die Stadtwerke bisher an die Vorgaben der geltenden Baumschutzsatzung gehalten haben und Genehmigungen zur Fällung von Bäumen immer eingeholt haben. Sollte das nicht der Fall sein, müsste man auch in diesem Bereich von Rechtsverstößen der Stadtwerke sprechen“, kommentiert CDU-Fraktionschef Dirk Breuer die Debatte.

Die Novellierung der Hürther Baumschutzsatzung ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein längst überfälliger und wichtiger Schritt zur Erhaltung und Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt innerhalb des Stadtgebietes.
„Im Planungsausschuss haben wir uns mit unserem Partner Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, den Satzungsentwurf zunächst zur Überarbeitung an die Stadtverwaltung zurückzugeben. Nach unserer Auffassung enthält der Entwurf der Verwaltung handwerkliche Fehler und nicht akzeptable Regelungen“, so Ratsmitglied Udo Leuer.
So werden beispielsweise „normalen“ Grundstückseigentümern Handlungen verboten, die aber städtischen Dienststellen und den Stadtwerken Hürth gestattet sind. „Dies wäre das falsche Signal an die Hürther Bürger“, so CDU-Planungsausschussmitglied Raimund Westphal. „Nur Regelungen, die für alle gelten, finden beim Bürger Akzeptanz.“
Weiterhin sieht der Entwurf für Beauftragte des Bürgermeisters ein Betretungsrecht von Grundstücken auch gegen den Willen der jeweiligen Eigentümer vor, das weder mit dem Landschaftsgesetz NRW noch mit der Muster-Baumschutzsatzung des Städte-und Gemeindebundes NRW in Einklang zu bringen ist.
„Wer derartige Regelungen für sinnvoll hält, wie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Planungsausschuss, dem liegt nicht viel an einer bürgernahen, seriöser Politik“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Leuer.