„Der Betreuungsanspruch von Tagespflegekindern soll auf mindestens 35 Wochenstunden angehoben werden“, fordert die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Gudrun Baer. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion wird im Jugendhilfeausschuss im Juni behandelt.
Eltern, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen, müssen bisher einen Nachweis erbringen, wenn der Bedarf über 25 Stunden in der Woche hinausgeht. Dies ist gängige Praxis in vielen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Kann ein Elternteil keine Berufstätigkeit nachweisen, wurden die Betreuungsstunden bisher vom Jugendamt auf 25 Wochenstunden reduziert.
„Dies wird dem Wunsch vieler Eltern nicht gerecht“, betont CDU-Fraktionschef Björn Burzinski. In Gesprächen mit Eltern und Tagesmüttern wurde dies deutlich. „Wir haben daher beantragt, die bisherige Praxis der Rückstufung auf 25 Betreuungsstunden in diesen Fällen auszusetzen.“