Stadt finanziert weitere Tage bei Covid-19-Verdacht
„Alle Personen, die Kinder betreuen, leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag. Mit Engagement für die Kinder und beherztem Handeln meistern die Betreuer in Kindergärten und in der Kindertagespflege derzeit trotz aller Sorgen die Herausforderungen in der pandemischen Lage bisher gut“, betont CDU-Ratsfrau Petra Hüfken.
Mit einer Anregung hatten sich Hürther Kindertagespflegepersonen (KTP) an den Hürther Stadtrat gewandt, damit die Kommune im Coronaverdachtsfall Ausfälle finanziert, die bis zum Abklingen von Symptomen, zur Vorlage eines negativen Testergebnisses oder bis zur Anordnung der häuslichen Quarantäne entstehen. „Denn dann greifen andere Mechanismen zur Erstattung von Verdienstausfall. zur Anordnung einer Quarantäne“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gudrun Baer. Baer ergänzt: „Mit unserem Antrag wollen wir die verbliebenen Lücken der Weiterfinanzierung schließen.
Im Sinne der Fürsorgepflicht und um die weitere Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 zu begrenzen, haben wir nun eine rechtlich zulässige Lösung vorgeschlagen“, so Baer. Die Vergütung im Verdachtsfall einer Covid-19 Erkrankung wird bis zum 31.03.2021 für insgesamt sechs zusätzliche Tage weitergezahlt. So konnte nun eine finanzielle Versorgungslücke geschlossen werden, die bis zum Vorliegen des Covid-19-Testergebnisses bislang bestand. Liegt dann ein positives Covid-19 Ergebnis vor und es erfolgt eine Quarantäneanordnung, ist die Kindertagepflegeperson über das Infektionsschutzgesetzt (§ 56 Abs.1) finanziell abgesichert. Diese Tage werden nicht auf die satzungsgemäßen, jährlichen fünf Krankheitstage angerechnet. Der Rat der Stadt Hürth hat diesem Antrag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zugestimmt.