„Die CDU war schon zu Beginn der Debatte gegen den Kanal-TÜV und ist es auch heute noch. Wenn kein begründeter Verdacht vorliegt, muss auch in Hürth nicht geprüft werden. Alles andere ist wenig bürgerfreundlich, denn es verursacht nur Kosten“, meint CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer in Hinblick auf die Satzung der Stadtwerke Hürth zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen. Die derzeit geltende Satzung sieht noch eine grundsätzliche Prüfpflicht aller privaten Abwasserleitungen in Hürth bis zum Jahr 2023 vor. Die CDU-Fraktion hat nun beantragt, dass der Verwaltungsrat der Stadtwerke Hürth die Satzung mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzen soll.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag entfällt das Erfordernis einer zwingenden Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen. Das nun verabschiedete Gesetz ermächtigt die Kommunen jedoch weiterhin, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten, die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen zu regeln. „Den Fortbestand einer eigenen Prüfpflicht im Gebiet der Stadt Hürth halten wir ohne konkrete Hinweise auf eine Trinkwassergefährdung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privateigentum der Hürther Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund sollten die neuen gesetzlichen Spielräume genutzt werden, um die generelle Prüfpflicht in Hürth abzuschaffen“, so Breuer. Ohne Abschaffung dieser Satzung bestünde weiterhin die Pflicht auf Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen durch alle Grundstückseigentümer in allen Hürther Stadtteilen.