CDU unterstützt Maßnahmenkatalog der Verwaltung im neuen Lärmentwicklungsplan
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht eine stufenweise Reduzierung der Lärmbelästigung in den Kommunen vor und fordert deshalb von den Städten die dazu notwendigen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen in einem Lärmaktionsplan (LAP) festzuhalten. „Bis Mitte Juli dieses Jahres muss dieser Maßnahmenkatalog als Stufe IV des LAP auch für Hürth vorgelegt werden. Leider sind nach den gesetzlichen Vorgaben dabei nur die Lärmemissionen der Autobahnen sowie der Bundes- und Landesstraßen zu berücksichtigen. Der Fluglärm bleibt sogar völlig unberücksichtigt. Trotzdem sind mit Hilfe eines externen Gutachters viele Stellen in Hürth definiert und mit Maßnahme-Empfehlungen versehen worden, die zu einer deutlichen Verbesserung führen können“, berichtet Rüdiger Winkler, Sprecher der CDU im Verkehrsausschuss.
Fast 10.000 Menschen in Hürth sind von Lärmpegeln über 55 dB(A) betroffen, insbesondere im Bereich der Hauptverkehrsstraßen. „Die neue B265n hat für die Luxemburger Straße in Hermülheim bereits zu einer deutlichen Entlastung geführt. Ähnliches gilt für die Lärmschutzanlage an der A1 in Hürth-Gleuel. Trotzdem ist die Zahl der von Lärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch viel zu hoch“, ergänzt Herbert Verbrüggen, Vorsitzender des Verkehrsausschusses. Deshalb sollen nach der Neufassung des LAP zum Beispiel die Lärmschutzwände im Bereich der A1 in Hürth-Gleuel weiter optimiert, die Geschwindigkeitsreduzierung an der A4 wird weiter aufrechterhalten werden und an der nördlichen Luxemburger Straße die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erhalten bleiben. Auch für die Bonnstraße wird für die Ortsdurchfahrt Fischenich endlich ein neues Lärmschutzgutachten gefordert. Außerdem wird im gesamten Stadtgebiet die Sanierung von Fahrbahnoberflächen und die Installation von Tempodisplays geprüft bzw. angegangen. Als sogenannte „Ruhige Gebiete“ sollen der Bürgerpark Hürth-Mitte, der Burgpark Hermülheim und das Weiler Bachtal in Fischenich vor der weiteren Lärmzunahme besonders geschützt werden.
Als nächster Schritt wird der Entwurf des LAP jetzt zur Stellungnahme für alle Bürgerinnen und Bürger offengelegt. Den Zeitraum der Offenlegung und für Stellungnahmen wird die Stadt kurzfristig veröffentlichen.
„Die gesundheitlichen Schäden durch Lärmbelästigung sind nicht zu unterschätzen. Gerade starke Schlafstörungen können im schlimmsten Fall zu Herzerkrankungen führen. Diesem Risiko entgegnet die Stadt Hürth mit ihrem Lärmaktionsplan. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen daher als nächster notwendiger Schritt unbedingt umgesetzt werden. Leider sind wir in Hürth an den übergeordneten Straßen nicht unmittelbar zuständig und deshalb auch nicht Herr des Verfahrens bei deren Umsetzung “, beurteilen Verbrüggen und Winkler die Realisierungsmöglichkeiten der Maßnahmen.