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Für jedes betreute Kind wurde eine Energiekostenpauschale von 40 Euro beschlossen

„Wir wollen Kindertagespflegende unterstützen. Deshalb haben wir in Zeiten hoher Energiepreise einen Zuschuss beantragt, bevor die Energiepreisbremsen greifen“, so Ratsmitglied und Sprecherin der CDU im Jugendhilfeausschuss Petra Hüfken.


Jede Tagespflegeperson erhält im Dezember 2022 einmalig 40 Euro für jedes in dieser Zeit betreute Hürther Kind als Unterstützung zur Begleichung der gestiegenen Energiekosten. Die Kindertagespflegepersonen leisten einen zusätzlichen und ergänzenden Beitrag in der Hürther Kinderbetreuungslandschaft. Dafür erhalten sie laut Satzung für jedes betreute Kind einen Sachkostenanteil in einer Höhe von 1,63 Euro. Dieser ist auch dazu gedacht, Nebenkosten wie Strom und Wärme zu decken. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten hatten sich die Tagespflegepersonen an Stadtverwaltung und Politik gewandt und Unterstützung gefordert. „Dieser Forderung sind wir mit dem Antrag unserer Koalition zur Unterstützung der Tagespflegepersonen bei ihrer wichtigen Arbeit nun nachgekommen“, so CDU-Ratsmitglied Gudrun Baer.


Die beschlossene Finanzhilfe schließt somit das Loch im Portemonnaie der Tagespflegenden, bis die Strom- und Gaspreisbremse der Bundesregierung im nächsten Jahr greift.

Satzungsänderung „Krankheitstage der Kindertagespflegeperson“

Kindertagespflegepersonen arbeiten formal als selbstständige Personen. Sie leisten einen wichtigen zusätzlichen und ergänzenden Beitrag in der Hürther Kinderbetreuungslandschaft, so sieht auch die aktuelle Satzung der Stadt Hürth die Erstattung von sozialen Leistungen wie Urlaub-, Fortbildungs- und Krankheitstage vor.

„Bereits während der pandemischen Lage haben wir sehr schnell erkannt, dass die satzungsgemäßen 5 bezahlten Krankheitstage die Kindertagespflegeperson in eine schwierige finanzielle Situation bringen könnte und haben zügig und unbürokratisch mit 6 zusätzlichen „Corona-Krankheitstage“ reagiert“, so Ratsmitglied Petra Hüfken.

Diese Übergangslösung wird nun durch eine Satzungsänderung abgelöst. In der geänderten Satzung werden die bezahlten Krankheitstage auf insgesamt 14 aufgestockt. Ab dem 15 Krankheitstag können sich selbstständige Kindertagespflegepersonen entsprechend über die gesetzliche Krankenversicherung absichern.

„Somit haben wir eine weitere Versorgungslücke geschlossen“, so Petra Hüfken, Sprecherin des Jugendhilfeausschuss.

Bereits in der Vergangenheit hatte sich die CDU-Fraktion immer wieder für die Kindertagespflege in Hürth stark gemacht und seit 2018 viele Verbesserungen herbeigeführt.

  • Erhöhung des Stundensatzes und jährliche Dynamisierung von 1,5%
  • Erhöhung der Pauschale 4,33 Wochen/pro Monat
  • Veränderung der Vertragslaufzeiten bis zum 31.07. eines Jahres (zum Beginn des KiTa-Jahres)
  • Erhöhung der Betreuungszeiten ohne Nachweis auf 35 Stunden
  • Kein Abzug bei Krankheit des Tagespflegekindes
  • Keine Kürzung des Essensgeldes und feste Regelung in der Satzung für Tagespflege in Hürth
  • Meldung bei Krankheit der Tagespflegeperson für eine Datengrundlage zur Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes.

„Viele kleine und große Verbesserungen in den Bereichen Bezahlung und Administration stärken die Kindertagespflege in Hürth und verbessern die Vielfalt der Kinderbetreuungslandschaft in Hürth“, freut sich auch CDU-Ratsfrau Gudrun Baer, dies das Thema schon lange Jahre begleitet.