Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 verpflichtet die Stadt Hürth erstmalig zur Zahlung eines Kommunalsoli in Höhe von rund 335.000 Euro. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Stadt wie Hürth, die in der Schuldenfalle sitzt und dringend jeden Cent zur Aufgabenerfüllung benötigt, nun auch mit einem beachtlichen Betrag Kommunen in NRW unterstützen muss, die jahrelang Misswirtschaft betrieben haben“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Udo Leuer.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer: „Ich hoffe, dass der Raubzug der NRW-Landesregierung mit der Sammelklage vom Verfassungsgericht gestoppt wird. Für mich ist es nicht begreiflich, warum der Hürther Bürgermeister sich nicht gegen den Kommunalsoli wehrt und auf eine Beteiligung an der Sammelklage verzichtet hat. Letztlich macht der Protest vor Parteigrenzen nicht halt. Selbst Bürgermeister mit SPD-Parteibuch haben sich der Klage angeschlossen.“ Eine Beteiligung an der Sammelklage der Kommunen hätte wohl bis letzten Freitag erklärt werden müssen, wie die CDU-Fraktion inzwischen erfahren hat. Der Rat ist hierüber nicht informiert worden.
Der Unmut über die Vorgehensweise der Landesregierung NRW zieht sich quer durch die kommunale Familie. Auch der Bund der Steuerzahler spricht sich gegen den NRW-Kommunalsoli aus. Zu den Städten, denen die Landesregierung insgesamt rd. 91 Millionen Euro in 2015 abnimmt, gehören auch Kommunen wie Hürth, die mit Ach und Krach den Gang in die Haushaltssicherung vermeiden. Hier liegt nach Ansicht der Hürther CDU und vieler Kommunen ein massiver Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht und insbesondere ein Angriff auf die finanzielle Stabilität der Kommunen vor. Daher reichen 59 betroffene Städte Verfassungsbeschwerde gegen das Stärkungspaktgesetz ein. Mit einer Entscheidung über ihre Beschwerde rechnen die Kommunen nicht vor 2016. Falls sie vor Gericht siegen, erhalten sie ihre eingezahlten Beiträge zurück. Eine aufschiebende Wirkung hat die Klage aber nicht.