Schlagwortarchiv für: Neubau

Fertigstellung des Neubaus voraussichtlich im Herbst 2026

„Wir sind froh, dass der Planungsausschuss Ende Februar endlich den Baubeschluss zur Sanierung und Erweiterung der Martinusschule fassen konnte und hoffen jetzt, dass die Terminplanung auch eingehalten werden kann, damit möglichst schnell Schulraum geschaffen werden kann, der dem Bedarf und den pädagogischen Anforderungen entspricht“, zeigt sich der planungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rüdiger Winkler, nach langer Planungszeit erleichtert, und ergänzt: „Die Fischenicher Vereine haben schon lange auf eine neue Versammlungsstätte gewartet, die in Verbindung mit dem Schulrestaurant geplant ist. Dieses Warten hat nun ein Ende.“

In der Vergangenheit wurden viele Varianten diskutiert. Beschlossen ist nun, parallel zur Straße Rebenfeld einen dreigeschossigen Neubau zu errichten, bei dem in der oberen Etage Klassenräume und Multifunktionsflächen untergebracht sind. Im Erd- und Tiefgeschoss befinden sich das Schulrestaurant, das auch als Veranstaltungssaal genutzt werden kann, sowie die Schulküche und diverse Nebenräume. Auch im vorhandenen Baubestand gibt es Sanierungs- und Umbauarbeiten, um den Bedürfnissen einer modernen Clusterschule gerecht zu werden, und mit einem Aufzug die Barrierefreiheit herzustellen.  

„Der zusätzliche Zeitaufwand für eine vollständig überarbeitete Planung zur Sanierung und Erweiterung der Martinusschule hat sich gelohnt. Sowohl für die Schule mit neuen zeitgemäßen Klassenräumen, als auch für die Dorfgemeinschaft und die Fischenicher Vereine, die sich über eine neue Veranstaltungsfläche im Ort freuen“, stellen die Fischenicher Ratsherren Dirk Schüller und Rüdiger Winkler fest.

Der mit dem Baubeschluss veröffentliche Rahmenterminplan sieht aktuell folgendes vor:

  • Einleitung des Vergabeverfahrens für die Generalunternehmer-Ausschreibung voraussichtlich im 4. Quartal 2024 
  • In Abhängigkeit des Vergabeverfahrens könnten die Bauarbeiten für den Neubau in der zweiten Jahreshälfte 2025 beginnen. 
  • Die Fertigstellung des Neubaus erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026. 
  • Die Baumaßnahmen in den Freianlagen, Schulhofsanierung und im baulichen Bestand schließen daran an.

Bebauungsplan-Entwurf in überarbeiteter Fassung wird erarbeitet

„Unter Berücksichtigung der Bedenken, die in einer Bürgeranhörung im vergangenen Jahr von Anliegern des Planungsgrundstückes geäußert wurden, hat der Bauherr nun in Abstimmung mit der Stadtverwaltung eine Hochbauplanung für das Grundstück der ehemalige Gaststätte Zur Laterne vorgelegt, die neben sieben Wohneinheiten auch wieder Gastronomie im Erdgeschoss vorsieht“, weiß Ratsmitglied Rolf Elsen zu berichten.

Der jetzt geplante dreigeschossigen Hauptbaukörper entlang der Bachstraße mit einem Staffelgeschoss, das von vorne betrachtet die Form einer Laterne aufweist, fand die Zustimmung des Hürther Planungsausschusses. „Schön, dass die Gebäudeform dem Laternchen sozusagen ein Denkmal setzt. Immerhin haben hier zahlreiche Efferener Erinnerungen gesammelt, angefangen mit dem ersten Kölsch, die beim Anblick des neuen laternenförmigen Gebäudes wieder aufleben dürften“, freut sich der Sachkundige Bürger und Ur-Efferener Marco Jansen.

Im rückwärtigen Bereich ist entlang der Nachbargrenze ein 22 Meter langer zweigeschossiger Bau mit Flachdach geplant, an den sich 8 Stellplätze anschließen, die ausschließlich für die Bewohner der neu entstehenden Wohnungen reserviert sind und die Nutzung durch Gäste der Gastronomie ausgeschlossen ist. Außerdem sieht der Plan vor, dass der Biergarten vor dem Hauptgebäude an der Bachstraße angelegt wird. „Mit diesen Maßnahmen wird weitgehend auf die Forderungen der Anwohner eingegangen, die in Ihren Gärten und somit in ihrem Erholungsbereich und auch in dem verkehrsberuhigten Bereich „Am Sandweg“ die nötige Ruhe gesichert wissen wollten“, erklärt der planungspolitische Sprecher der CDU, Rüdiger Winkler.

„Wir hoffen nun, dass der Bebauungsplan bald fertiggestellt, beschlossen und das Bauvorhaben gestartet werden kann“, zeigt sich der Vorsitzende des Planungsausschusses Herbert Verbrüggen optimistisch.

Illustration: Kapourakis

Die Kita Burgwichtel an der Ortshofstraße in Kendenich musste wegen eines Schimmelbefalls teilweise geräumt werden. Betroffen sind zwei Gruppenräume im Souterrain des von der Stadt angemieteten Gebäudes. Aktuell werden zwei der fünf Gruppen mit insgesamt rund 50 Kindern in den Räumen der ehemaligen Jugendherberge auf dem Hürtherberg betreut.

Kita-Gruppen ziehen vorübergehend in Naturfreundehaus

Im Februar wurde der Schimmel an einer Außenwand entdeckt. Die Stadt hat daraufhin umgehend gehandelt. Es wurde veranlasst, dass eine der beiden Gruppen in die benachbarte Hauptschule einziehen konnte. Die andere wurde vorübergehend im Mehrzweckraum der Kita betreut. Doch wegen Platzmangels an der Hauptschule und schlechter Luft im Mehrzweckraum sind die Kinder nunins ehemalige Naturfreundehaus am Adolf-Dasbach-Weg umquartiert worden. Dies geschah in Absprache zwischen Gebäudeamt, Jugendamt, Kita-Leitung und Elternbeirat. Die Betriebserlaubnis für das ehemalige Naturfreundehaus wurde erstmal befristet bis zum 31.12.2021 erteilt. Die Stadt bemüht sich allerdings um eine Verlängerung.

Verwaltung mit Neubau einer Kindertagesstätte beauftragt

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat nun in seiner Sitzung am 15.06.21 per einstimmigem Beschluss die Stadtverwaltung beauftragt, das Mietverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Des Weiteren wurde die Verwaltung mit dem Neubau einer Kindertagesstätte beauftragt. „Ich bedauere die Entwicklung in unsrem Kindergarten sehr“ so Ratsherr Thomas Klug. „Mit den Parkplätzen davor und zentral in Kendenich gelegen, war der Standort einfach ideal. Nichtsdestotrotz steht die Gesundheit der Kinder und Erzieherinnen natürlich an erster Stelle. So bin ich froh, dass der Ausschuss und die Verwaltung meine Meinung teilen, dass wir hier in unserem Ort einen Kindergarten brauchen. Es ist mir wichtig, dass die Kinder möglichst in ihrem Heimatort in die Kita gehen können und auch den Eltern so ein längerer Weg erspart bleibt“ so Thomas Klug, der sich auch als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses mit diesem Thema befasst.   

In einer außerordentlichen Ratssitzung am vergangenen Mittwoch hat der Rat über die Vergabe eines Erbbaurechts an einen Investor entschieden, der den Neubau einer Sportanlage an der Sudetenstraße übernehmen soll.

„Der Bedarf für einen weiteren Kunstrasenplatz entstand durch die sanierungsbedürftigen Sportanlagen des Albert-Schweitzer-Gymnasiums“, so Ratsmitglied Frank Rock, sportpolitischer CDU-Fraktion. Der Naturrasenplatz ist in Teilen abgesackt, ebenso braucht die 30 Jahre alte Aschenlaufbahn eine Sanierung. Hinzu kommt, dass mit dem Neubau der Gesamtschule insgesamt rund 2500 Schülerinnen und Schüler zukünftig eine vom Wetter unabhängige Sportanlage nutzen können.

Ein privater Investor wird die Sportanlage planen, bauen und für die kommenden 20 Jahre unterhalten. Um diese zu nutzen, zahlt die Stadt eine jährliche Pacht, um Finanzierung und Betriebskosten abzudecken.

Der Investor plant, mit dem Bau noch in diesem Sommer zu beginnen und die Anlage zum Winter in Betrieb zu nehmen.

Neben Fußballplatz und Laufbahn sollen insbesondere für den Schulsport mit Sprunggrube mit Anlaufbahn, Wurfring für Kugelstoßen sowie einer Hochsprunganlage weitere Leichtathletikanlagen errichtet werden. Ergänzt wird die Anlage um zwei Beachvolleyballfelder. Außerdem unterstützt eine neue Flutlichtanlage die ganzjährige Nutzung.

Mit dem Beschluss zum Neubau der Gesamtschule wird es künftig schwierig, andere wichtige Projekte zu verfolgen, die unsere Stadt lebens- und liebenswert machen. Selbst die laufenden Aufgaben in gewohntem Umfang zu erfüllen, wird schwer werden.

Die CDU hat sich im Grundsatz für die Errichtung einer Gesamtschule ausgesprochen, unter der Bedingung, dass sie gegenfinanziert werden kann. Wir müssen leider feststellen, dass eine Investition von knapp 40 Millionen Euro und jährliche Folgekosten von mindestens 2,5 Millionen Euro von unserer Stadt nicht verkraftet werden können. Eine echte Gegenfinanzierung wurde nicht erreicht.

Ohne Gegenfinanzierung ist dieser Neubau aber wie ein Mühlstein um den Hals der Stadt, der uns in den finanziellen Abgrund reißt, an dessen Rand sich die Stadt bisher noch klammern konnte.

Hürth ist heute schon Schuldenmeister im Rhein-Erft-Kreis. Mit dem Neubau wird sich unsere Stadt noch tiefer im Schuldendickicht verstricken.

Wir wissen, dass wir mit unserem Nein zum Neubau auch viele Eltern und Schüler enttäuschen müssen, die ihre Hoffnung auf die Gesamtschule setzen und bei denen hohe Erwartungen geweckt worden sind.

Wir wollen ehrlich sein und drücken uns nicht vor einer klaren Aussage: Der Neubau übersteigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Hürth – auch wenn das der Bezirksregierung und der Kommunalaufsicht formal egal ist. Uns ist es aber nicht egal, wie es in Zukunft um unsere Stadt bestellt ist. Daher können wir nicht zustimmen.

Die SPD ist leider nicht ehrlich vor der Wahl: Sie sagt nicht, wo nach der Wahl das Geld herkommt, soll die Stadt noch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren.

Wir glauben, dass die Pläne für eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B schon in der Schublade liegen. Dass dies alle Einwohner Hürths dann gleichermaßen trifft, brauche ich nicht zu erklären. Insbesondere für Mieter mit schmalem Einkommen dürfte dies eine deutliche Belastung werden, aber auch junge Familien, die gerade ein eigenes Haus gekauft haben, werden kräftig für die Gesamtschule bluten müssen. Das kann nicht der richtige Weg sein.

Der Weg bis zur heutigen Entscheidung war ein Prozess, zu dessen Beginn die Verwaltung noch einen Kostenrahmen von 32 Millionen Euro proklamiert hat. Der Bürgermeister weckte Hoffnungen, dass es auch günstiger gehen könnte, denn bei dieser Zahl sei ein Spielraum von 35 % nach oben, aber auch nach unten gegeben.

Wir mussten aber leider erleben, dass in diesem Prozess nicht mit offenen Karten gespielt wurde und Zusagen des Bürgermeisters nicht eingehalten wurden. In der Dezember-Sitzung des Planungsausschusses hatte er noch versprochen, dass zur Sitzung am 14. Januar eine von der Verwaltung geprüfte Kostenberechnung auf dem Tisch liegen würde.

Tatsache ist, dass die Kostenberechnung bis heute nicht vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden konnte, da wichtige Unterlagen, wie etwa bezüglich der Statik oder des Brandschutzes, dem Projektsteuerer nicht oder nicht vollständig vorlagen und eine Prüfung gar nicht möglich war. Dennoch will die SPD heute zustimmen.

Bei der Veranschlagung von Investitionsvorhaben ist eigentlich gem. der Gemeindehaushaltsverordnung eine geprüfte Folgekostenberechnung erforderlich. Diese haben wir im letzten Planungsausschuss, aber auch schriftlich zur Sitzung des Rates angemahnt. Sie liegt bis heute nicht vor. Das ist kein fairer Umgang miteinander.
Können wir da sicher sein, dass es bei 2,5 Millionen Euro Folgekosten im Jahr 2017 bleibt? Wir sind uns da nicht sicher. Die SPD wollte dennoch schon im letzten Planungsausschuss zustimmen.

Der Bürgermeister dieser Stadt hat medial verkündet, dass die Schmerzgrenze für das Neubauprojekt für ihn bei 40 Millionen Euro liegen würde. Wenn er möchte, dass sein Wort ernst genommen wird, hätte er eine Ablehnung des Neubaus empfehlen müssen, da ein Überschreiten der formal nur knapp eingehaltenen Grenze absehbar ist, wenn alle Kostenpositionen nachprüfbar ermittelt sind und wirklich alle Kostenpositionen berücksichtigt würden.

Aber warum soll er heute anders vorgehen, als bei der Bütt, wo teure Nachträge die Folge eines eilig ausgerufenen Deckels waren.
Warum soll es anders laufen, als beim Bürgerhaus, dessen Bau die SPD gegen die Stimmen der CDU damals durchgepeitscht und dessen Probleme in jeder Haushaltsplanberatung deutlich sichtbar werden und die heute noch in der Zeitung standen.
Mit dem Neubauvorhaben wird es ähnlich laufen.

Wir haben dem Neubau und der Eröffnung des Anmeldeverfahrens, die Hand in Hand gehen, aus Verantwortung für unsere Stadt nicht zugestimmt. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bestärken uns hierbei. In Anbetracht der nicht prüffähigen Unterlagen hätte kein zustimmender Beschluss erfolgen dürfen.