„Mit der neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung gelingt der Verwaltung eine fairen und ausgewogene Lösung, die der modernen Bestattungskultur Rechnung trägt und die Gebühren für die Angehörigen im Rahmen hält“, erklärt Rüdiger Winkler, Sprecher der CDU im Hauptausschuss. „Uns ist wichtig, alle Friedhöfe über die Stadtteile verteilt zu erhalten. Wir wollen keine Friedhöfe schließen. Dies gelingt uns durch die neue Satzung auch, indem wir die angebotenen Bestattungsarten auf möglichst allen Friedhöfen anbieten“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Bjørn Burzinski.
Darüber hinaus sorgt die neue Satzung für mehr Flexibilität bei den Angehörigen und ist zeitgemäß. Beim Wiedererwerb einer Grabstätte sieht die Satzung eine Staffelung von 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahren vor. Auch die Möglichkeiten der Urnenbestattung, bei denen keine Pflege durch die Angehörigen erforderlich ist. Insbesondere die neue Form der Baumbestattung ist ein wichtiges Angebot, das nun an allen Orten, in denen ein Friedhof besteht, genutzt werden kann. Zudem sind künftig Bestattungen an Freitagen länger möglich und auch die Bestattung von Verstorbenen, die ihren Wohnsitz nicht in Hürth hatten, ist künftig zulässig.
„Der Verwaltung ist an dieser Stelle ein Kompliment zu machen. Durch eine Zusammenkunft mit Kirchen und Bestattern im Stadtgebiet haben auch deren Ideen Einzug in die Satzung gefunden und zu einer pragmatischen Lösung beigetragen“, so Winkler.