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Stadt finanziert weitere Tage bei Covid-19-Verdacht  

„Alle Personen, die Kinder betreuen, leisten  einen wichtigen und wertvollen Beitrag. Mit Engagement für die Kinder und beherztem Handeln meistern die Betreuer in Kindergärten und in der Kindertagespflege derzeit trotz aller Sorgen die Herausforderungen in der pandemischen Lage bisher gut“, betont CDU-Ratsfrau Petra Hüfken.

Mit einer Anregung hatten sich Hürther Kindertagespflegepersonen (KTP) an den Hürther Stadtrat gewandt, damit die Kommune im Coronaverdachtsfall Ausfälle finanziert, die bis zum Abklingen von Symptomen, zur Vorlage eines negativen Testergebnisses oder bis zur Anordnung der häuslichen Quarantäne entstehen. „Denn dann greifen andere Mechanismen zur Erstattung von Verdienstausfall. zur Anordnung einer Quarantäne“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gudrun Baer. Baer ergänzt: „Mit unserem Antrag wollen wir die verbliebenen Lücken der Weiterfinanzierung schließen.

Im Sinne der Fürsorgepflicht und um die weitere Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 zu begrenzen, haben wir nun eine rechtlich zulässige Lösung vorgeschlagen“, so Baer. Die Vergütung im Verdachtsfall einer Covid-19 Erkrankung wird bis zum 31.03.2021 für insgesamt sechs zusätzliche Tage weitergezahlt. So konnte nun eine finanzielle Versorgungslücke geschlossen werden, die bis zum Vorliegen des Covid-19-Testergebnisses bislang bestand. Liegt dann ein positives Covid-19 Ergebnis vor und es erfolgt eine Quarantäneanordnung, ist die Kindertagepflegeperson über das Infektionsschutzgesetzt (§ 56 Abs.1) finanziell abgesichert. Diese Tage werden nicht auf die satzungsgemäßen, jährlichen fünf Krankheitstage angerechnet. Der Rat der Stadt Hürth hat diesem Antrag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zugestimmt.

„Viele Gespräche mit Tagesmüttern sind den Entscheidungen im Jugendhilfeausschuss voran gegangen“, erläutert die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Gudrun Baer. „Es ist uns wichtig zuzuhören und im Sinne der Betroffenen zu entscheiden.“ Obwohl es Tagesmüttern in Hürth nicht primär um die Erhöhung des Stundensatzes gegangen sei, habe die CDU-Fraktion eine jährliche Erhöhung von 1,5 % durchgesetzt.“

Neben der Erhöhung des Entgeltes sind an sieben weiteren Stellschrauben im Sinne der Tagesmütter Verbesserungen erfolgt.

  • Erhöhung der Monatspauschale von 4,2 auf 4,33 Wochen
  • vier zusätzliche Ausfalltage im Jahr
  • Erhöhung der Betreuungszeiten ohne Nachweis auf 35 Stunden.
  • keine Abzüge bei Krankheit des Tagespflegekindes
  • Vertragslaufzeit der Betreuung bis zum 31.07. eines Jahres (Wechsel zum Kindergarten)
  • keine Kürzung des Essensgeldes und feste Regelung in der Satzung für Tagespflege in Hürth
  • Meldung bei Krankheit der Tagespflegeperson für eine Datengrundlage zur Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes

„Viele, viele Jahre sind die Bedingungen für Tagesmütter nicht angepasst worden. Wir gehen den Weg der kleinen Schritte, der eine große Auswirkung auf eine sicheres und planbares Arbeitsumfeld hat“, freut sich Baer. Damit können Kindertagespflegepersonen weiterhin einen guten Job machen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt nicht nur graue Theorie. Die CDU in Hürth ist für Familien und Tagesmütter ein verlässlicher und zukunftsfähiger Partner.

„Der Betreuungsanspruch von Tagespflegekindern soll auf mindestens 35 Wochenstunden angehoben werden“, fordert die familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Gudrun Baer. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion wird im Jugendhilfeausschuss im Juni behandelt.

Eltern, die ihre Kinder bei einer Tagesmutter betreuen lassen, müssen bisher einen Nachweis erbringen, wenn der Bedarf über 25 Stunden in der Woche hinausgeht. Dies ist gängige Praxis in vielen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Kann ein Elternteil keine Berufstätigkeit nachweisen, wurden die Betreuungsstunden bisher vom Jugendamt auf 25 Wochenstunden reduziert.

„Dies wird dem Wunsch vieler Eltern nicht gerecht“, betont CDU-Fraktionschef Björn Burzinski. In Gesprächen mit Eltern und Tagesmüttern wurde dies deutlich. „Wir haben daher beantragt, die bisherige Praxis der Rückstufung auf 25 Betreuungsstunden in diesen Fällen auszusetzen.“

„Über viele Jahre wurden die Arbeitsbedingungen für Tagespflegepersonen nicht verändert“, stellt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Gudrun Baer fest. Ihre Fraktion gehe nun den Weg hier Verbesserungen umzusetzen, die in den Jahren unter SPD-Mehrheit unterblieben sind. Sie hofft auf weitere Verbesserungen im Zuge der grundsätzlichen Überarbeitung des Finanzierungssystem KiBiz auf Landesebene, die angekündigt sei.

Die Tagespflegepersonen wurden bisher nicht an der Lohnentwicklung des Arbeitsmarktes beteiligt. Das will die Koalition aus CDU und Grüne nun ändern. Das Tagespflegeentgelt in Höhe von 5,00 Euro pro Stunde und Betreuungskind soll mit einer jährlichen Dynamisierung in Höhe von 1,5 % versehen werden. Damit wird die Dynamisierung der Elternbeiträge an die Tagesmütter weitergegeben.

Für die Erstattung von Verdienstausfall im Krankheitsfall will die Verwaltung prüfen, inwiefern der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unterstützt werden kann. Alternativ sollen weitere 12.000 Euro jährlich zur Finanzierung von vier weiteren Ausfalltagen bereitgestellt werden.

Der Jugendhilfeausschuss ist dem Vorschlag der Koalition aus CDU und Grüne einstimmig gefolgt.

„Tagespflegepersonen sind sehr flexibel und können auf ganz spezifische Elternwünsche eingehen“, so Baer. „Wir möchten mit diesen Entscheidungen das qualitative Angebot für Hürth stärken und anerkennen.“