Verwaltungsspitze in Schranken verwiesen
In der öffentlichen Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zum Thema „Verfahren zur Prüfung des Gesamtabschlusses“ zeigte sich, dass die Stadtverwaltung in unangemessener Weise Einfluss auf die Arbeit der örtlichen Rechnungsprüfung nehmen wollte. Die Verwaltungsspitze wollte die erforderlichen Finanzmittel für einen externen Kommunalberater nicht vollständig bereit stellen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussprüfungen strebt die örtliche Rechnungsprüfung an, im Rahmen der erstmaligen Prüfung des städtischen Konzernabschlusses einen externen Berater zur Unterstützung hinzuziehen. Hierzu wurden beim Stadtkämmerer Gelder in Höhe von rund 15.000 Euro für den Haushalt 2013 angemeldet. Dieser stellte jedoch nur 5.000 Euro in den Haushaltsentwurf ein. Die gegenüber der Leitung der Rechnungsprüfung vorgebrachten Gründe für die Mittelkürzung, so zeigte sich während der Ausschusssitzung, sind sehr zweifelhaft. „Seltsamerweise stand der Kämmerer dem Ausschuss für eine mündliche Stellungnahme nicht zur Verfügung, obwohl ihm der Sitzungstermin frühzeitig bekannt gegeben worden war. Auch die Einlassungen des Bürgermeisters zur Entscheidung des Kämmerers konnten nicht überzeugen“, so Ausschussvorsitzender Udo Leuer. „Nur der Rat ist befugt, über die Mittelbereitstellung zu beschließen. Das kann der Bürgermeister oder sein Kämmerer nicht im Vorfeld entscheiden. Es ist skandalös, wie hier durch die Hintertür scheinbar Einfluss auf die Rechnungsprüfung genommen werden soll. Eine derartige Vorgehensweise ist mehr als unseriös“, kritisiert Leuer das Vorgehen der Verwaltungsführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher einstimmig beschlossen, dass die Leitung der Rechnungsprüfung eine externe Beratung hinzuziehen soll. Darüber hinaus wurde der Rat aufgefordert, die entsprechenden Finanzmittel für 2013 bereitzustellen. Für Walter Friese, Sprecher der CDU-Fraktion im Rechnungsprüfungsausschuss, stellt sich sogar die Frage, welches Ziel die Verwaltungsführung verfolgt, indem sie die effektive Aufgabenerfüllung der Rechnungsprüfung behindert. Grundsätzlich ist die örtliche Rechnungsprüfung unabhängig von der Verwaltungsführung. Gerade das soll eine neutrale Prüfung der Verwaltung sicherstellen. Somit kann die Rechnungsprüfung ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, ohne dass Dritte Vorgaben machen können. Allein gegenüber dem Rat ist die Rechnungsprüfung unmittelbar verantwortlich.